erstellt am: 15.10.2009
Kaum zu glauben aber doch wahr: Nachdem Herr K. einen Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt hat, wurde ihm vom Sozialamt eine vorgefertigte Zielvereinbarung vorgelegt. Da Herr K. die Zielvereinbarung aber in Ruhe prüfen wollte, bevor er seine Unterschrift leistet, bat er darum, die Zielvereinbarung zunächst einmal mitnehmen zu dürfen. Dies wurde ihm seitens des Sozialamts verweigert, auch eine Kopie wurde nicht angefertigt.
Hier hat wohl ein/e Mitarbeiter/in beim Sozialamt falsche Vorstellungen von einer Zielvereinbarung. Es soll doch ein Ziel vereinbart werden und nicht vorgeschrieben. In der Budgetverordnung ist klar geregelt wie zu verfahren ist. Herr K. nimmt sich am besten beim nächsten Versuch eine Person seines Vertrauens mit zum Sozialamt.
Ja, leider scheint dies kein Einzelfall zu sein und ich wurde auch schon persönlich Zeuge eines solchen Vorgehens.