Neben klassischen Fragen, die sich potentielle Budgetnehmer häufig stellen, werden an dieser Stelle auch konkrete Fragen und dazugehörige Antworten veröffentlicht, die an das Projekt Perspektive B herangetragen werden.
Ein Persönliches Budget kann jeder Mensch mit Behinderung beantragen, unabhängig von der Art und Schwere seiner Einschränkung.
Beratung zum Persönlichen Budget bieten zum einen die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Eine Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter der Adresse www.reha-servicestellen.de. Zudem haben die jeweiligen Leistungsträger einen Beratungsauftrag, das heißt Sozialamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegekasse, Unfallkasse etc. beraten ebenfalls zum Persönlichen Budget. Weitere Beratungsangebote finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Beratungsangebote.
Das hängt von und den Regelungen des jeweiligen Leistungsträgers ab und wird in der zu schließenden Zielvereinbarung festgehalten. Der überörtliche Träger der Sozialhilfe in Sachsen-Anhalt verlangt einen Nachweis über die Leistungen, die aus seiner Sicht Fachkräfte erbringen müssen. Das sind besondere psychosoziale Hilfen und Leistungen für den Lebensbereich Arbeit und Beschäftigung. Zum Nachweis reicht es, eine Bestätigung einer Fachkraft vorzulegen, auf der diese unterschreibt, dass Sie Leistungen erbracht hat. Es ist nicht notwendig, den genauen Geldbetrag nachzuweisen oder den Vertrag mit der Fachkraft vorzulegen.
Die Verwendung des Geldes, das für die Lebensbereiche Freizeit, Bildung, pflegerische Hilfen und lebenspraktische Anleitung gezahlt wird, muss nicht nachgewiesen werden.
Nein. Das Persönliche Budget ist eine Sozialleistung und diese sind nach §55 SGB I nicht pfändbar.
Ja. Nach Anwendung des Zwei-Milieu-Prinzips (Tagesstruktur und Wohnen) ist der Hilfebedarf für das Milieu Tagesstruktur durch den Besuch der Werkstatt oder einer Fördergruppe gedeckt. Offen sind die Hilfen für den Bereich Wohnen. Diese können beispielsweise durch das Leben in einem Wohnheim gedeckt werden, oder aber zum Beispiel beim Leben in der eigenen Wohnung oder bei den Eltern durch ein Persönliches Budget. Dieses Budget kann auch für den Teilbereich Wohnen die Lebensbereiche Arbeit und Beschäftigung, lebenspraktische Anleitung, besondere psychosoziale Hilfen, pflegerische Hilfen, Bildung und Freizeit umfassen.
Da der Hilfebedarf für die Tagesstruktur in diesem Fall durch die Werkstatt oder Fördergruppe gedeckt ist, beträgt das (Teil-)Budget für den Bereich Wohnen jeweils 49 Prozent der in den Regelungen vorgesehenen Gesamtbudgetsumme.